Pflichtfortbildungen nach §15 FAO
Verlieren Sie nicht Ihren Fachanwaltstitel
Zur Aufrechterhaltung des Fachanwaltstitels muss sich jeder Fachanwalt in seinem Rechtsgebiet weiterbilden.
Bleiben Sie in Ihrem Rechtsgebiet up to date!
Die Seminaren finden in der Regel als Online-Live-Seminare statt:
- 6 kompakte Blöcke à 2,5 Stunden
- Keine Reisestrapazen
- Kümmern Sie sich direkt im Anschluss wieder um Ihre Mandanten
Wir bieten Ihnen aber auch Präsenzveranstaltungen an:
- Die kompletten 15 Stunden an zwei aufeinanderfolgenden Tagen
- Präsenzunterricht mit persönlichem Austausch
- Neue Kontakte knüpfen
Die besten Gründe für Ihre Teilnahme:
- Fortbildungszertifikat über die kompletten 15 Zeitstunden
- Bleiben Sie up to date und erfahren Sie Gesetzesänderungen und Entwicklungen in Ihrem Rechtsgebiet
- Praxisnahe Darstellung der Seminarinhalte samt Tipps für die Umsetzung im Arbeitsalltag
- Wissensvermittlung durch ausgewiesene Experten
- Kostenfreie Storno bis 4 Wochen vor dem Seminar
Überzeugen Sie sich selbst und behalten Sie Ihren Fachanwaltstitel!

Erbrecht nach § 15 FAO

Handels- & Gesellschaftsrecht: Fortbildung nach § 15 FAO

Insolvenzrecht nach § 15 FAO

Steuerrecht nach § 15 FAO