Pflichtfortbildungen nach §15 FAO

Verlieren Sie nicht Ihren Fachanwaltstitel

Zur Aufrechterhaltung des Fachanwaltstitels muss sich jeder Fachanwalt in seinem Rechtsgebiet weiterbilden.

Bleiben Sie in Ihrem Rechtsgebiet up to date!

Die Seminaren finden in der Regel als Online-Live-Seminare statt:

  • 6 kompakte Blöcke à 2,5 Stunden
  • Keine Reisestrapazen
  • Kümmern Sie sich direkt im Anschluss wieder um Ihre Mandanten

Wir bieten Ihnen aber auch Präsenzveranstaltungen an:

  • Die kompletten 15 Stunden an zwei aufeinanderfolgenden Tagen
  • Präsenzunterricht mit persönlichem Austausch
  • Neue Kontakte knüpfen

Die besten Gründe für Ihre Teilnahme:

  • Fortbildungszertifikat über die kompletten 15 Zeitstunden
  • Bleiben Sie up to date und erfahren Sie Gesetzesänderungen und Entwicklungen in Ihrem Rechtsgebiet
  • Praxisnahe Darstellung der Seminarinhalte samt Tipps für die Umsetzung im Arbeitsalltag
  • Wissensvermittlung durch ausgewiesene Experten
  • Kostenfreie Storno bis 4 Wochen vor dem Seminar

Überzeugen Sie sich selbst und behalten Sie Ihren Fachanwaltstitel!

Erbrecht nach § 15 FAO

Auszug aus den Seminarthemen:

  • Aktuelle Rechtsprechung zum Erbrecht und der Testamentsvollstreckung
  • Chancen und Risiken der postmortalen Stiftungserrichtung durch Testamentsvollstrecker

 

Handels- & Gesellschaftsrecht: Fortbildung nach § 15 FAO

Auszug aus den Seminarthemen:

  • Aktuelle Rechtsprechung
  • Das neue Stiftungsrecht
  • Rechtsformvariante Verantwortungseigentum
  • Das neue Hinweisgeberrecht

 

Insolvenzrecht nach § 15 FAO

Auszug aus den Seminarthemen:

  • Aktuell Rechtsprechung
  • Massesicherungspflicht nach § 15b InsO
  • Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz (DokHVG)

 

Steuerrecht nach § 15 FAO

Auszug aus den Seminarthemen:

  • Aktuelle Rechtsprechung & Steuergesetzgebung
  • MoPeG und MoPeG-Steueranpassungsgesetz
  • Übersicht über wichtige Veröffentlichung der Finanzverwaltung (BMF-Schreiben)