Dr. Timur Nayin berät seit 2020 im Gemeinnützigkeits- und Stiftungsrecht gemeinnützige Vereine, gGmbHs, Stiftungen und Berufsverbände. Zu seinen Schwerpunkten zählen die Errichtung und Strukturierung der Körperschaften, die Beratung im laufenden Geschäftsbetrieb und bei Fragen der Compliance, Umstrukturierungen sowie die Begleitung von Betriebsprüfungen und finanzgerichtlichen Verfahren.