Eberhard Rott ist u.a. Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge (AGT) e.V. Den Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit bildet die Beratung von Privatpersonen und Unternehmen im Wirtschafts-, Erbschafts- und Steuerrecht, die Übernahme von Testamentsvollstreckungen, die Führung von Haftungsprozessen gegen Testamentsvollstrecker sowie deren Abwehr.